Kein schnelles Aus für Einweg
Am 3.7.2021 ist die SUPD in Kraft getreten. Die Europäische Union hat im Sommer 2020 eine Einwegkunststoffrichtlinie erlassen, die sogenannte Single-Use-Plastics-Directive – auch SUPD genannt. Die Umsetzung ist in Deutschland bereits durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) geregelt, die zum selben Datum in Kraft getreten ist.
Die Richtlinie mit dem Bandwurmnamen sieht Maßnahmen vor, um den Verbrauch von Einwegserviceverpackungen zu reduzieren. Ziel ist das achtlose Wegwerfen von Einwegprodukten zu begrenzen. Zu oft landen sie nach kurzem Gebrauch im Abwasser oder werden achtlos auf die Straße geworfen – und dort werden sie zum Problem für die Umwelt. Nicht betroffen sind Transportverpackungen, um Produkte anschließend zu Hause zu verzehren.
Die Verordnung betrifft unter anderem Voll-Plastik- und Verbundbehälter – also Kunststoff-Teller und ähnliche Behälter – Einwegbesteck und Trinkhalme aus Kunststoff. Solche Produkte dürfen ab Juli 2021 nicht mehr produziert werden.
Was ändert sich durch die EWKVerbotsV für Eisdielen und die Gastrobetriebe?
Die gute Nachricht: Es ändert sich erst einmal nichts. Alle Produkte, wie Eis- und Kaffee-Becher oder Eislöffel, die bereits auf Lager sind, dürfen auch nach dem Stichtag im Juli diesen Jahres noch ausgegeben werden. Denn der Vertrieb und die Nutzung von bereits bevorrateten Produkten ist auch über den 3. Juli 2021 hinaus möglich. So ist gewährleistet, dass Lagerbestände nicht vernichtet werden müssen.
Die zweite gute Nachricht: Sie können bei GEBAS in diesem Jahr, wie gewohnt, viele Produkte bestellen. Denn auch hier darf alles, was auf Lager ist, weiter in Umlauf gebracht werden. Wir wussten, was kommt und haben sehr gut vorgesorgt. Für Eisdielen, Konditoreien und Gastronomiebetriebe bedeutet das: Sie können mit vielen Artikeln ganz normal planen, bestellen und sie im Verkauf einsetzen. Es ändert sich hier aktuell nichts.
Aller guten Dinge sind drei
Tatsache ist aber, dass wir uns von Einwegprodukten und Behältnissen aus Kunst- und Verbundstoffen früher oder später verabschieden müssen.
Gute Nachricht Nummer drei: Bei GEBAS gibt es Alternativen. Biologisch abbaubare Papiertrinkhalme und XITI der Bio-Naturtrinkhalm ersetzen die Plastikvariante und Eisbecher aus Papier aus der nachhaltigen CupPap®-Serie kommen ganz ohne Kunststoff in der Innenbeschichtung aus und die Becher sind zu 100 % recyclebar. Mit dieser Becher-Serie sind Sie zukünftig bestens gerüstet und machen zusätzlich bei Ihren Kunden eine gute Figur. Denn die freuen sich immer mehr über umweltgerechte Produkte.
Alternativen immer im Blick
Das nachhaltige Sortiment bei GEBAS wird stetig ausgebaut. Hier kann schon jetzt aus einem großen Angebot an Produkten ausgewählt werden. Die GEBAS Produkt-Spürnasen sind ständig auf der Suche nach umweltfreundlichen und nachhaltigen Alternativen und es kommen immer neue Produkte dazu. In Kürze werden wir sogar mit einer Weltneuheit überraschen.
Und wir bleiben natürlich dran an der Gesetzeslage und informieren in den EIS News über Neuigkeiten und den aktuellen Sachstand zur EWKVerbotsV. Wir halten Sie auf dem Laufenden und helfen Ihnen auch gern weiter, wenn Sie aktuell Fragen zu Ihrem Einkauf oder Bestellungen haben. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht per Mail info@gebas24.de.
Hier gibt’s noch mehr Informationen
Vertiefende Infos zu nachhaltigen Produkten finden Sie in diesen EIS News Beiträgen:
Eine Übersicht über nachhaltige Materialien und eine Auflistung über verschiedenen Biokunststoffe und ihre Zusammensetzung finden Sie hier.
Und was der BioCupPap noch so alles kann, lesen Sie hier.
Foto Brian Yurasits auf Unsplash