Empfindlich hohe Steuer für Einweggeschirr
UPDATE 9. MAI 2022: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Tübinger Verpackungssteuer für unwirksam erklärt. Sie ist nicht rechtens, da sie gegen das Abfallrecht des Bundes verstößt. Das Gericht kippt die Steuer und gibt damit der Klage einer McDonald’s-Filiale statt.
Tübingens Bürgermeister Boris Palmer bedauert die Entscheidung, denn die Auswirkungen der Steuer sind bereits spürbar. Die Stadt sauberer.
Aktuell ist die Steuer auch noch wirksam. Akzeptiert der Tübinger Gemeinderat das Urteil, ist die Verpackungssteuer aufgehoben. Geht die Stadt in Revision, gilt sie bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weiter.
——————————–
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Steuer für Verpackungen und Einweggeschirr. Die Stadtverwaltung argumentiert, dass der Müll im Stadtbild durch weggeworfene ToGo-Verpackungen zu einem unschönen und die Umwelt belastenden Problem geworden ist. Die Kosten für die Entsorgung sind dadurch gestiegen und das Geld fehlt an anderer Stelle. Die Steuer, die sich an die Verursacher richtet, soll das Loch in den Kassen stopfen und zusätzlich Veränderung initiieren. Die Idee: Wenn es im Portemonnaie weh tut, ist ein Umdenken im Kopf der Menschen schneller zu erreichen.„Besteuert werden Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht oder To-go-Getränk verkauft werden.“ So lautet der offizielle Text auf der Webseite der Stadt Tübingen. Konkret bedeutet das: Der Betrag, der als Steuer für Kaffee-Becher mit Deckel, Einwegteller, Snackboxen, Pommestüten oder für Eisbecher anfällt, beträgt 50 Cent pro Stück. Die Steuer für Trinkhalme oder Besteck liegt bei 20 Cent pro Stück. Der Verkauf eines Eisbechers mit Löffel und ein Kaffee ToGo schlagen bei Eisdielen und Gastronomie also mit satten 1,20 Euro zu Buche, die sie an ihre Kunden weitergeben. Plakate im Ladenumfeld informieren über die Steuer und fordern zur Nutzung von Mehrweglösungen auf. In Tübingen ist die Nutzung von Mehrweg-Geschirr gegen Pfand schon sehr verbreitet und es ist erlaubt, eigenes Geschirr mitzubringen. Diese Lösungen sind steuerfrei.
Über die Steuererklärung erhoben
Eisdielen und Gastronomie-Betriebe melden ihren Verbrauch an Einwegverpackungen und -geschirr jährlich mit ihrer Steuererklärung. Für das Finanzamt sind Warenbezug und Warenverkauf hierfür die Grundlage und im Zweifelsfall das Kontrollinstrument.
Laut Medienberichten wird das Modell von den Tübinger Bürgern gut angenommen und einzelne Gastronomen berichten von einer deutlichen Verbesserung der Müllsituation. Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Tübinger Modell und hofft, dass es bald bundesweit Schule macht.
Sonderstellung von Eis in der Waffel
Eis im Hörnchen oder im Waffelbecher unterliegen keinen Gebühren. Sie sind steuerfrei. Waffeln zählen in Tübingen als Süßspeise und nicht als Verpackung.
Durch diesen Sonderstatus sind sie eine attraktive Alternative zum Papp- oder Plastikbecher für Eisdielen-Besitzer und Konditoren. Die Waffel-Varianten im aktuellen GEBAS Sortiment sind vielfältig und bieten in Form, Größe und sogar mit glutenfreien Eiswaffeln, die passende Waffellösung für jedes Angebot. Und mit dem essbaren Eislöffel „Kully“ löffelt es sich sogar noch 20 Cent günstiger. Auch essbare Bestecke sind steuerfrei.
Wir sind sehr gespannt, wie sich das Tübinger Steuermodell entwickelt und ob es tatsächlich auch in andern Städten und Regionen Schule macht. Egal wie es kommt, ein Blick ins GEBAS-Angebot lohnt in jedem Fall. Und vielleicht erfinden Sie für die Saison 2022 Ihren eigenen „Eisbecher Tübingen“, servieren ihn im Waffelbecher und erzählen Ihren Kunden von der Einwegsteuer. Genug Gesprächsstoff liefert Ihnen die Geschichte allemal.
Bilder Eisbecher:
Mathilde Pee auf unsplash.com
Mateusz Feliksik auf pexels.com
Bilder Eisdiele und Plakat: GEBAS