Branchen-Meinung

16.01.2023

Die Mehrwegangebotspflicht ist da!

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die im Verpackungsgesetz verankerte vorgegebene Mehrwegangebotspflicht. Lebensmittelanbieter, die Getränke und Essen ToGo anbieten, sind  verpflichtet, alternativ zu einer möglichen Einwegkunststoffverpackung oder -getränkebechern, auch Mehrwegbehältnisse anzubieten. Im zweiten Teil unserer Mehrweg-Serie erfahren Sie Aktuelles zum Stand der Dinge. 

Im ersten Teil unserer Serie informierten wir Sie über die verschiedenen Mehrweg-Systeme, die derzeit in Deutschland auf dem Markt sind. 

Verpackungsgesetz nicht klar geregelt

Unter dem Dach des Lebensmittelverbands Deutschland (LMVD) beschäftigen sich Unternehmen und Verbände der Lebensmittelwirtschaft mit der Umsetzung des Gesetzes und dem Stand der aktuellen Diskussion zu dessen Auslegung. Die hier vorherrschende Meinung: Das Verpackungsgesetz ist nicht in allen Formulierungen ausreichend klar geregelt. Die Mehrwegangebotspflicht bringt die Zielsetzung des Gesetzgebers zum Ausdruck, wirft jedoch für die Anwender nach wie vor Auslegungsfragen auf. Auf der Webseite des Lebensmittelverbands finden sich aktuelle Hinweise zur Umsetzung.

Über den aktuellen Stand und die Umsetzung des Mehrweg-Gesetztes halten wir Sie in den EIS NEWS auf dem Laufenden und informieren hier immer über neue Produktangebote zur korrekten Umsetzung der Mehrwegpflicht. 

Hier informieren wir über das neue Reciclo®-Mehrweggeschirr – u.a. mit vier verschiedenen Eisbechern im Programm. Außerdem erklären wir im ersten Teil des GEBAS Mehrweg-Wiki die wichtigsten Begriffe, die Ihnen im Rahmen der Mehrwegpflicht immer wieder begegnen werden. 

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Bild: GEBAS

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Autor

Caroline Zöller

Eisliebhaberin und schon aus reinem Eigennutz immer an den neuesten Trends und Entwicklungen in Sachen Eis, Kulinarik und Gastronomie interessiert. Dazu sind Kommunikation, Marketing und die perfekte Kundenansprache ihr Steckenpferd. Sie ist presserechtlich verantwortlich für den Inhalt (V.i.S.d.P.)