Corona News: Post aus Kiel
Bei den Vorsichtsmaßnahmen gegen Corona und den Vorgaben für die Gastronomie überschlagen sich gerade die Ereignisse. Jetzt heißt es dran bleiben.
Dieses Schreiben erreichte uns über einen Branchenkollegen aus Kiel. Hier wurden die Auflagen für die Gastronomie am 24.3.2020 weiter verschärft.
Aktuell ist noch der Außer-Haus-Verkauf erlaubt, ein Verzehr am oder im Laden darf aber nicht stattfinden.
In Kiel gelten aktuell diese Vorgaben:
– Verkauf und Abholung nur nach Vorbestellung.
– Der Betrieb ist geschlossen zu halten und darf nicht betreten werden.
– Ein Thekenverkauf ist nicht gestattet.
– Abholungen nur direkt an der Tür oder über einen Schalter.
– Ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
– Die Bezahlung soll möglichst kontaktlos und elektronisch erfolgen.
– Keine Warteschlangen vor der Tür erlaubt. Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
– Hinweise zur Hygiene müssen aushängen.
Betriebe, die diese Auflagen nicht erfüllen können, müssen geschlossen bleiben. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte dem Schreiben, das seit gestern für die Landeshauptstadt Kiel gilt.
Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich tagesaktuell über die geltenden Vorschriften für den Außer-Haus-Verkauf, damit Sie und Ihre Kunden auf der sicheren Seite sind.
Aktuelle News hierzu erhalten Sie auch über die Website des DEHOGA-Bundesverbandes oder bei den für Sie zuständigen Landesverbänden, die wir hier für Sie aufgelistet und verlinkt haben.